FAQs Ausschreibung Programm Kunstpavillon und Neue Galerie

Wer kann sich bewerben?
Die Ausschreibung für das Jahresprogramm der Künstler*innen Vereinigung Tirol ist offen für nationale als auch internationale Künstler*innen, Künstler*innengruppen und Kurator*innen.

Wie kann ich mich bewerben?
Die Unterlagen können direkt über Online Plattform die auf der Homepage der Künstler*innen Vereinigung Tirol eingereicht werden. Pro Bewerber*in kann nur eine PDF-Datei mit max. 10 MB hochgeladen werden. Zusätzlich muss ein Datenblatt online ausgefüllt werden.

Eine Einreichung über den Postweg ist ebenfalls möglich (Künstler*innen Vereinigung Tirol, Kunstpavillon, Rennweg 8a, 6020 Innsbruck; bitte keine Originale!).
Das Datenblatt muss auch bei postalischer Einreichung online ausgefüllt werden.
Eine Einreichung per E-Mail ist nicht möglich und wird nicht berücksichtigt.

Warum habe ich keine Bestätigungs-E-Mail nach Abgabe des Onlineformulars erhalten?
Falls Sie keine Benachrichtigung erhalten haben, überprüfen Sie bitte zuerst Ihren Junkmail-Ordner. Manche E-Mail-Server blockieren automatische Bestätigungsmails, vergewissern Sie sich, dass diese Funktion vorab deaktiviert wurde. Sollte nichts davon zutreffen, kontaktieren Sie uns via E-Mail an office@kuveti.at.

Können Einreichungen nach Ablauf der Deadline nachgereicht werden?
Die Abgabefrist endet um 23:59 Uhr MESZ des angeführten Stichtages (30.06.2025). Einreichungen die nach dieser Frist hochgeladen werden, können nicht berücksichtigt werden.
Bei postalischer Einreichung gilt der Poststempel.

Wie viele Projekte werden ausgewählt?
Je nach Jahresprogramm der Künstler*innen Vereinigung Tirol werden drei bis fünf Ausstellungsprojekte juriert.

Können auch einzelne Arbeiten eingereicht werden?

Sowohl einzelne Arbeiten als auch Konzepte für eine ganze Ausstellung können eingereicht werden. Wobei die Chance, ausgewählt zu werden, sich bei der Einreichung eines Gesamtkonzeptes erhöht.

Dürfen auch ältere Arbeiten/Ausstellungen eingereicht werden?

Ja, bereits bestehende Arbeiten oder Ausstellungskonzepte, die zur Ausschreibung passen, können eingereicht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bereits zuvor öffentlich präsentiert wurden.

Wie lange ist die Dauer der einzelnen Ausstellungen?
Die durchschnittliche Ausstellungsdauer beträgt 13 Wochen für den Kunstpavillon und 10 Wochen für die Neue Galerie.

Können auch Performances eingereicht werden?
Die Ausschreibung ist auf der Suche nach Ausstellungsprojekten. Performative Arbeiten können dabei sehr gerne eingereicht werden, sollten aber auch als Ausstellung funktionieren bzw. als Teil einer Ausstellung konzipiert sein.

Wann und Wie erfahre ich, ob ich ausgewählt wurde?
Die Jury trifft sich gegen Ende des Sommers des Ausschreibungsjahres. Alle Teilnehmer*innen werden nach der Jurysitzung per E-Mail verständigt.

Warum habe ich keine Absage erhalten?
Bei der Aussendung der Zu- oder Absagen verwenden wir die von Ihnen im online Formular hinterlassene E-Mailadresse. Falls Sie keine Benachrichtigung erhalten haben, überprüfen Sie bitte zuerst Ihren Junkmail-Ordner.
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Sollte nichts davon zutreffen, kontaktieren Sie uns via E-Mail an office@kuveti.at.

Können für das eingereichte Ausstellungsprojekt weitere Fördergelder aus öffentlicher Hand beantragt werden?
Die Künstler*innen Vereinigung Tirol wird subventioniert von der Stadt Innsbruck, dem Land Tirol und dem Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport. Aus diesem Grund können bei diesen drei Gebietskörperschaften um keine weiteren Gelder für Ausstellungsprojekte in unseren Ausstellungsräumen angesucht werden.

Eine Drittmittelfinanzierung über weitere Förderstellen (zum Beispiel EU, private Stiftungen, Gemeinden, etc.) ist möglich, muss aber in einem ausgewogenen und realistischen Verhältnis zum zur Verfügung gestellten Produktionsbudget der Künstler*innen Vereinigung Tirol stehen.

Welche technischen Geräte stehen für die Ausstellung zur Verfügung?
Auf Anfrage an office@kuveti.at senden wir Ihnen gerne eine Technikliste mit den zur Verfügung stehenden Geräten zu. Zusätzliche technische Ausstattung wie etwa Projektoren etc. werden über einen externen Partner angemietet. Für eine realistische Kalkulation der Mietkosten geben wir gerne auf Anfrage eine Schätzung ab.

Sind Transportkosten Teil des Produktionsbudgets?

Ja, die Kosten für den Transport sind Teil des angegebenen Produktionsbudgets.

Gibt es Pläne der Ausstellungsorte?
Auf unserer Homepage stehen Fotos und Grundrisse der Ausstellungsorte Kunstpavillon und Neue Galerie zur Verfügung.

Mein Ausstellungsprojekt wurde ausgewählt! Mit welcher Unterstützung kann ich bei der Umsetzung der Ausstellung rechnen?
Die ausgewählten Projekte werde kuratorisch von der künstlerischen Leiterin Bettina Siegele begleitet. Für die Produktion der Ausstellung steht unsere Produktionskuratorin Cornelia Reinisch-Hofmann zur Verfügung, die in enger Abstimmung mit den Künstler*innen eine reibungslose Organisation (inkl. Transport, Versicherung,..) und Produktion vor Ort verantwortet. Für den Aufbau der Ausstellung bzw. des Ausstellungsdisplays gib es ein Team aus Techniker*innen vor Ort.

An wen kann ich mich bei Fragen zur Ausschreibung und meiner Einreichung wenden?
Weitere Fragen beantworten wir gerne via E-Mail an office@kuveti.at. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktages. Alternativ können Sie uns auch telefonisch unter +43 512 58 11 33 (Kunstpavillon) oder +43 512 57 81 54 (Neue Galerie) während unserer Bürozeiten (Mi-Fr 10.00 – 12.00) oder den Ausstellungsöffnungszeiten (Mi-Fr 12.00 – 18.00) kontaktieren.