Ausschreibungen
Programm 2027
Kunstpavillon & Neue Galerie
Thresholds
Eine Gesellschaft, die nicht mehr dazu in der Lage ist, die sie umgebenden Systeme zu deuten und zu verstehen, erleidet eine Art Schockzustand, der stetig wachsende Teile der Gesellschaft in konservative und restriktive Muster flüchten lässt. Misogynie als machtstabilisierende Praxis ist eines von vielen Symptomen volatiler Zeiten. Das Gefühl eines Kontrollverlusts, inszeniert als gescheiterte Männlichkeit, trägt autoritäre Einstellungen immer stärker in den gesellschaftlichen Mainstream.
Die Künstler*innen Vereinigung Tirol widmet sich in ihrem Jahresprogramm 2027 Thresholds Ausstellungen und künstlerischen Positionen, die Gegenmodelle oder gegenkulturelle Dynamiken zu diesem konservativen, antimodernen und autoritären Backlash aufzeigen und alternative Strategien erproben.
Schlagwörter: Demokratie – Komplexität – Flash Crash – antimoderne Tendenzen – Misogynie
EINREICHFRIST 30.06.2026
Die Institution
Die Künstler*innen Vereinigung Tirol wurde 1946 gegründet und versteht sich als Forum für zeitgenössische Kunst in Tirol. Neben der Interessenvertretung für bildende Künstler*innen betreut die Künstler*innen Vereinigung Tirol kuratorisch, organisatorisch und produktionstechnisch Ausstellungsprojekte und künstlerische Interventionen in den Ausstellungsorten Kunstpavillon und Neue Galerie. Das Ausstellungsprogramm, das sich größtenteils aus einer offenen, internationalen Ausschreibung zusammensetzt, umfasst sämtliche Formen der zeitgenössischen Kunst.
Mit diesen vielfältigen Agenden fördert die Künstler*innen Vereinigung Tirol die Auseinandersetzung mit Kunst und Gesellschaft, internationale Diskurse sowie ein qualitativ hochwertiges Ausstellungsprogramm. Die Jury wählt für das Jahresprogramm 2027 bis zu fünf Ausstellungen aus den Einreichungen aus. Der Ausstellungszeitraum ist von Jänner 2027 bis Jänner 2028. Die durchschnittliche Ausstellungsdauer liegt bei 9-13 Wochen.
Ausstellungsorte
Der Kunstpavillon liegt wenige Gehminuten vom Innsbrucker Stadtzentrum entfernt, im so genannten „Kleinen Hofgarten“. Das Haus wurde 1842 als Sommerhaus des Landesgouverneurs erbaut und 1950 zu einer Oberlichtgalerie adaptiert. Der Raum hat ca. 175 m2.



Die Neue Galerie umfasst 95m2 Ausstellungsfläche und befindet sich im Erdgeschoß der Hofburg am Eingang der Innsbrucker Altstadt. Die historischen Gewölbe wurden 2011 generalsaniert. Die Räume sind im Gegensatz zum Kunstpavillon für Projektionen einfach abzudunkeln.



Zusätzliches Bildmaterial und Grundrisse zum Download finden Sie auf unserer Homepage: www.kuveti.at/verein/raeume-und-plaene/
Kuratorische und produktionstechnische Begleitung
Die Umsetzung der Projekte wird kuratorisch und produktionstechnisch begleitet. Dies beinhaltet die Ausstellungsproduktion, die Erstellung von Drucksorten, Bewerbung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungsbroschüren, Textarbeiten etc.
Vermittlungsprogramm
Die Künstler*innen Vereinigung Tirol behält sich dabei vor, eigene, auf das Ausstellungsprojekt zugeschnittene Vermittlungsprogramme durchzuführen.
Im Rahmen einer jeden Ausstellung gestaltet die Künstler*innen Vereinigung Tirol eine Radiosendung für den Sender FREIRAD, die aus einem moderierten Künstler*innengespräch mit der künstlerischen Leiterin besteht.
Technik & Materialien
Technik und Materialien aus dem Depot der beiden Ausstellungshäuser stehen nach Rücksprache kostenfrei zur Verfügung. Auf- und Abbau werden vom technischen Team vor Ort unterstützt. Die Technikliste wird auf Anfrage via office@kuveti.at zur Verfügung gestellt.
Budget
Das Produktionsbudget pro eingereichtem Projekt beträgt max. EUR 3.500,- für den Kunstpavillon und EUR 3.000,- für die Neue Galerie. Dies beinhaltet anfallende Produktionskosten für die Neuproduktion von künstlerischen Arbeiten, Ausstellungsarchitektur und Raumwiederherstellung, Leihgebühren, Technik sowie Material-, Reise-, Unterbringungs- und Transportkosten.
Folgende Kosten werden von der Institution übernommen und sind nicht Teil des Produktionsbudgets: Druckkosten (Flyer, Poster, Ausstellungsbroschüre, …); Übersetzungskosten, Aufbauteam, Marketing, Bewerbung und Öffentlichkeitsarbeit, Versicherungen etc.
Zusätzliche budgetäre Mittel müssen in einem ausgewogenen und realistischen Verhältnis zum von der Künstler*innen Vereinigung Tirol bereitgestellten Produktionsbudget stehen. Nähere Informationen hierzu in unseren FAQs.
Honorare
Zusätzlich zum Produktionsbudget werden auch Kosten für Honorare von der Künstler*innen Vereinigung Tirol übernommen. Hierfür steht ein Maximalbetrag von EUR 2.000,- (inkl. USt.) pro Ausstellung zur Verfügung. Bitte weisen Sie diese in der Kalkulation gesondert aus. Für die Berechnung der Honorare empfehlen wir den Leitfaden und Honorarspiegel für faire Bezahlung in der bildenden Kunst: https://www.kuveti.at/kulturpolitik-paytheartistnow/
Für das begleitende Künstler*innengespräch steht ein Honorar in der Höhe von 250 EUR zur Verfügung.
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN (DIGITAL ODER PER POST)
Die internationale Ausschreibung richtet sich an Künstler*innen aus allen künstlerischen Sparten, Medien und Praktiken. Eingereicht werden können konkrete Ausstellungsprojekte, Konzepte, künstlerische Interventionen sowie Portfolios. Die Bewerbungen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden und müssen folgende Punkte beinhalten:
- ausgefülltes Datenblatt
- Angabe des bevorzugten Ausstellungsortes (Kunstpavillon oder Neue Galerie).
- Eine Konzeptbeschreibung (max. 500 Wörter)
- Eine Kurzbeschreibung (max. 1200 Zeichen)
- Bildmaterial, Skizzen, Visualisierung und Ähnliches
- Technische Angaben
- Ein Portfolio bzw. eine Dokumentation der Arbeit (Filme und Videoarbeiten via Vimeo-, YouTube- oder Dropbox-Links; WeTransfer-Links können nicht berücksichtigt werden). Bei Arbeiten, die länger als 15 Minuten sind, wird dazu geraten, einen Ausschnitt zur Verfügung zu stellen
- Kurz-CVs der beteiligten Künstler*innen
- Kostenkalkulation unter Berücksichtigung des oben genannten max. Projektbudgets plus Honorare
Die Unterlagen können direkt über die Online-Plattform auf der Homepage der Künstler*innen Vereinigung Tirol eingereicht werden. Pro Bewerber*in kann nur eine PDF-Datei mit max. 10 MB hochgeladen werden.
Eine Einreichung über den Postweg ist ebenfalls möglich (Künstler*innen Vereinigung Tirol, Kunstpavillon, Rennweg 8a, 6020 Innsbruck; bitte keine Originale!). Das Datenblatt muss auch bei postalischer Einreichung online ausgefüllt werden.
Postalische Einreichungen können aufgrund der hohen Zahl an Einreichungen nicht retourniert werden. Eine persönliche Abholung im Kunstpavillon ist bis Ende 2026 möglich. Die Einreichung per E-Mail ist nicht möglich.
Postalische Einreichungen an:
Künstler*innen Vereinigung Tirol | Kunstpavillon
Betreff: Programm 2027
Rennweg 8a
A-6020 Innsbruck
Einreichungskriterien & Auswahlkriterien
Wir sind darum bemüht jede Einreichung individuell und mit Sorgfalt zu prüfen und legen dabei einen besonderen Wert auf den Bezug zum ausgeschriebenen Themenschwerpunkt und der budgetären und logistischen Machbarkeit des eingereichten Projektes.
In den letzten Jahren haben wir verstärkt eine stetig wachsende Anzahl automatisiert-generierter Einreichungen bemerkt, was auch uns an die Grenzen unserer zeitlichen und menschlichen Ressourcen brachte. Interessierten Künstler*innen und Kurator*innen raten wir davon ab, vage oder generische Projektbeschreibungen einzureichen und die Obergrenze von 500 Wörtern für die Konzeptbeschreibung nicht zu überschreiten.
Auswahlverfahren
Alle eingereichten Projekte werde in einem mehrstufigen Sichtungsverfahren von der künstlerischen Leitung der Künstler*innen Vereinigung Tirol – Kunstpavillon und Neue Galerie –vorsortiert. Bewerbungen, die den Ausschreibungskriterien nicht entsprechen scheiden bereits in dieser Stufe des Verfahrens aus.
Eine drei-köpfige Jury diskutiert und bewertet die übrigen Einreichungen in einer physischen Sitzung, bei der bis zu maximal fünf Projekte für das Jahresprogramm ausgewählt werden. Hierbei legt die Jury ein Augenmerk auf künstlerische Qualität und Originalität der Einreichung sowie darauf ein ausgewogenes Programm für das gesamte Jahresprogramm zu kuratieren.
Die ausgewählten Projekte werden bis spätestens Herbst 2026 kontaktiert. Die Präsentation des Jahresprogramms erfolgt mit Anfang 2027. Die Auswahl erfolgt unabhängig von Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, Alter, Behinderung, sexueller Identität oder Geschlecht.
Einreichfrist: 30.06.2026
Kontakt: office@kuveti.at
Wichtige Hinweise
Den Einreichenden entsteht aus der Teilnahme kein Rechtsanspruch. Die Juryentscheidung kann nicht beeinsprucht werden. Die Jury behält sich vor, aus Gruppeneinreichungen einzelne Positionen auszuwählen bzw. aus Soloeinreichungen Gruppenausstellungen vorzuschlagen. Die Jury behält sich vor, eingereichte Projekte einem Ausstellungsort (Kunstpavillon oder Neue Galerie) zuzuweisen. Zu spät eingelangte sowie nicht vollständig ausgefüllte Einreichungen werden in den Auswahlprozess nicht einbezogen. Alle Einreicher*innen werden per E-Mail über das Ergebnis informiert. Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen in den FAQs.